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   BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60   

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https://dejure.org/1961,94
BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60 (https://dejure.org/1961,94)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1961 - III ER 414.60 (https://dejure.org/1961,94)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1961 - III ER 414.60 (https://dejure.org/1961,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer Rechtsmittelbelehrung als Erschwerung der Rechtsmitteleinlegung - Möglichkeit der Fortsetzung eines abgeschlossenen Revisionsverfahrens nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 322
  • NJW 1961, 573
  • DVBl 1961, 641
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1960 - III B 8.60
    Auszug aus BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60
    Sein Verschulden muß sich die Klägerin wie eigenes anrechnen lassen; auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. Mai 1960 - BVerwG III B 8.60 -).
  • BVerwG, 14.03.1957 - III ER 409.56

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren vor dem

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60
    Dies hat der beschließende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 125, 68 [72]; 127, 287 [288]) schon in seinem Beschluß vom 14. März 1957 - BVerwG III. ER 409.56 - (NJW 1957 S. 804 = ZLA 1957 S. 168) ausgesprochen.
  • RG, 25.06.1929 - VII 653/28

    1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durch Beschluß erteilt

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60
    Dies hat der beschließende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 125, 68 [72]; 127, 287 [288]) schon in seinem Beschluß vom 14. März 1957 - BVerwG III. ER 409.56 - (NJW 1957 S. 804 = ZLA 1957 S. 168) ausgesprochen.
  • RG, 28.02.1930 - VII B 5/30

    Kann der ein Rechtsmittel wegen Fristversäumung verwerfende Beschluß, wenn gegen

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60
    Dies hat der beschließende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 125, 68 [72]; 127, 287 [288]) schon in seinem Beschluß vom 14. März 1957 - BVerwG III. ER 409.56 - (NJW 1957 S. 804 = ZLA 1957 S. 168) ausgesprochen.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Die Verwaltungsgerichte haben schon bisher von dem Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Entscheidungen dann Ausnahmen zugelassen, wenn die Gewährung des rechtlichen Gehörs unterblieben war (vgl. BVerwGE 11, 322 f.; BVerwG, NVwZ 1984, S. 450).
  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsantrag; Wiedereinsetzung

    Das kommt etwa in Betracht, wenn der Rechtsbehelf zwar innerhalb der Frist eingelegt wurde, sich seine Einlegung aber als nicht ordnungsgemäß erwiesen hatte, weil der Vertretungszwang nicht beachtet oder eine Begründung des Rechtsbehelfs versäumt und er deshalb verworfen worden war (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 1961 - 3 ER 414.60 - BVerwGE 11, 322 m.w.N., vom 14. März 1957 - 3 ER 409.56 - NJW 1957, 804 und vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - juris Rn. 3 f.).
  • BVerwG, 04.10.2022 - 20 F 15.22

    Unwirksame elektronische Beschwerdeeinlegung im docx-Format

    Es kann nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fortgesetzt werden, wenn die Verwerfung auf der Fristversäumung beruht und sich die Fristversäumung nachträglich als entschuldbar herausstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1961 - 3 ER 414.60 - BVerwGE 11, 322 ).
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